von der Stiftung

Bedürftige Bürger/innen und gemeinnützige Vereine können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung erhalten. Ob und in welchem Umfang die Bürgerstiftung Lebensfreude unterstützen kann wird in Abhängigkeit vom Stiftungszweck, der finanziellen und sozialen Situation des/r Antragsteller/s sowie der zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel geprüft. Der Antrag mit Begründung ist schriftlich bei der Bürgerstiftung Lebensfreude zu stellen.

Bei gemeinnützigen Projekten von Vereinen, Institutionen etc. ist die Gemeinnützigkeit des Projektes nachzuweisen. Die Antragstellung kann formlos bei der Bürgerstiftung Lebensfreude erfolgen. Der Projektbeschreibung ist ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Bescheinigung der Gemeinnützigkeit beizufügen.

Kontakt:

BÜRGERSTIFTUNG LEBENSFREUDE
Der Vorsitzende des Kuratoriums
Dr. Wolfgang Hübner
Haydnstraße 1, 95469 Speichersdorf