an die Stiftung

Was wir bewirken ist nicht mehr als ein Tropfen Wasser im Ozean. Blieben wir jedoch tatenlos, fehlte dem Ozean gerade dieser Tropfen …!     (Mutter Theresa)

Wo Kindern, Jugendlichen, Familien, Alleinerziehenden und Seniorinnen und Senioren – ohne Ansehen der Person, ohne weltanschauliche oder sonstige Einschränkungen – mit den vorhandenen Mitteln am effektivsten geholfen werden kann, dort sollen sie eingesetzt werden.

Sie können den Stiftungszweck langfristig und nachhaltig unterstützen durch Spenden / Zustiftungen zum Beispiel anlässlich von

  • Geburtstagsfeiern, Jubiläen und sonstigen Feierlichkeiten
  • Konzerten, Wettbewerben, Tombolas usw.
  • Bestattungen u.v.m.

und durch

  • Erbschaften
  • Testamentarische Verfügungen

Jeder Euro kommt der Stiftung und seinem Stiftungszweck zugute. Es entstehen keine Verwaltungskosten. Alle Kosten tragen die Kuratoriums- und Stiftungsratsmitglieder privat.

Die Bürgerstiftung Lebensfreude ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Bayreuth, St.Nr. vom 4. Dezember 2007 als gemeinnützig anerkannt.

Ihre Spende ist als Sonderausgabe in der Steuererklärung steuermindernd abzugsfähig, auch über die allgemeine Spendenabzugsgrenze hinaus. Bis 200 Euro gilt der Überweisungsträger als Nachweis für das Finanzamt. Für Spenden über 200 Euro erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung.

Für Auskünfte steht Ihnen Dr. Wolfgang Hübner gerne zur Verfügung.

Wir danken der LIGA Bank Regensburg für die freundliche Unterstützung bei der Errichtung der Stiftung und der Sparkasse Nordoberpfalz, Zweigstelle Speichersdorf, für die Führung des Stiftungskontos.

Siehe auch:
http://www.stiftungen.org/de/news-wissen/recht-steuern-finanzen/spende-zustiftung-stiftungsfonds-stifterdarlehen.html

Bundesverband Deutscher Stiftungen (Reformflyer 08) Steuervorteile:
http://www.kinderfonds.org/cms/upload/kf_PDF/steuervorteile_2011.pdf

BÜRGERSTIFTUNG LEBENSFREUDE
Spenden-/Stiftungskonto:
Sparkasse Opf. Nord
IBAN DE72 7535 0000 0008 9929 92